Kontaktformular

Ich beziehe mich auf diesen Absatz:

Möchte der Diensteanbieter über den zuvor angekündigten Zweck hinaus die Daten des Nutzers verwenden, so ist hierfür eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (§ 13 TMG). Hierbei ist sicherzustellen, dass a. die elektronische Speicherung nur durch eine eindeutige und bewusste Handlung des Nutzers erfolgen kann, b. die Einwilligung protokolliert wird und c. der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann. Die Weitergabe von Daten ohne Einwilligung ist im deutschen Datenschutzrecht unzulässig und zugleich auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

 von Datenschutzrecht | Fachanwalt informiert und habe diesen Text eingebaut:

Mit dem nachstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per eMail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

 

 

Die spinnen doch alle…