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nur solange sich kein weiteres Gericht findet das auch zu beanstanden: shariff ist ja nur 2-klick-Lösung auch mit facebook script

da hilft nur abwarten; riskieren würde ich es nicht, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Auf der sicheren Seite ist man, soweit ich das jetzt verstehe, (und wie mir auch von Janolaw bestätigt wurde),  nur mit einem einfachen Link (z.B. auf die eigenen Social-Seiten)

 

 

 

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