Neue Pflichtinformationen ab 09.01.2016?

Auf der Seite der it-recht-kanzlei steht bei dem Beitrag “Neue Informationspflichten für Händler durch Alternative Streitbeilegung (AS) und Online-Streitbeilegung (OS)” vom 21.12.2015 nun folgendes: [quote]Noch ist nicht absehbar, wann das Gesetz in Kraft tritt. Die oben genannten Informationspflichten werden jedenfalls erst im Jahr 2017 einzuhalten sein. Wir informieren Sie, sobald es hierzu genauere Informationen gibt.[/quote] Daraus entnehme ich “Es soll mal was kommen aber wann und wie weiß noch keiner