Artikel ohne Beschreibung, Abmahnung?

@kayyy: Danke für den Tipp. Sehe ich auch so. @doubleMC: Nun, ich schreibe schon mal grundsätzlich einen Lieferumfang hinein. Auch wenn es z.B. nur eine Schraube ist. Da heutzutage sehr viel „missverstanden“ wird und auch das Abmahnen zum Volkssport geworden ist, sehe ich einen Artikel ohne auch nur ein Wort dazu verloren zu haben doch als recht „problematisch“ an… kayyy hat in der vorherigen Aussage ja schon darauf hingewiesen, dass es Pflichtangaben gibt. Grundsätzlich aber ohne ein Wort möglich, allerdings nicht empfohlen. Wenn man bedenkt, dass Gerichte Abmahnungen wegen irgendwelcher fehlenden „Beschreibungen im Artikelbild selbst“ zulassen und als „irreführend“ werten, ist eine Beschreibung des Artikels schon angeraten. Nachtrag: Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar, die sich auf Erfahrungswerte der geltenden Rechtsprechungen darstellen.