Holzterra.de stellt sich vor.

Preisangabenverordnung (PAngV) (6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben. ------------------------------------- Nachsatz: Der aktuell verwendete Hinweis 7,49 € *keine Mwst.nach § 19 UStG ist irreführend! Der Preis enthält ja die Mehrwertsteuer, nur wird diese gegenüber dem Kunden nicht “berechnet” und gegenüber dem Finanzamt nicht als Vorsteuer geltend gemacht. ------------------------------------- Es gibt Gesetze, die den Kunden schützen sollen und Anwälte, die Verstöße abmahnen, diese Reglementierungen mögen manchmal “zu viel” sein und unverständlich, aber andererseits sind diese wichtig, um den Verbraucher tatsächlich zu schützen und den Wildwuchs einzudämmen. Einen Online-Shop einzurichten ist die eine Sache, aber die Thematik ist eben sehr komplex und nicht mit der “technischen” Einrichtung eines OnlineShops getan. Bei solchen Gelegenheiten frage ich immer: “Kennt der Betreiber z.B. die Verpackungsverordnung?”