Schon wieder was Neues - Informationspflichten zur Zahlung

Da kommt schon wieder was nettes Neues auf uns Händler zu, wenn auch erst zum Ende nächsten Jahres! Haben die denn alle nichts besseres zu tun? :shock: Siehe Passus: Informationspflichten zur Zahlung Link (Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Bestellprozess mit dem Einlegen der Ware in den Warenkorb eingeleitet.) Das heißt, sämtliche Zahlungszuschäge etc. müssen auch noch im WK in der linken Spalte Zahlungsauswahl aufgeführt werden, oder verstehe ich das falsch?

oder, Warenkorb erst öffnen nach Anmeldung, dann ist die versandart und Zahlungsart schon abgefragt. Naja, mal schauen was noch kommt!!!

Irgendwann müssen wir erst einen Notar zum Kunden schicken, der die Geschäftsfähigkeit dessen bestätigt - und einen Betreuer, der dem Kunden beim Bestellen hilft. Manchmal vermute ich, der Gesetzgeber denkt, das sitzen nur Affen vor’m PC. Manches mag ja angebracht sein, aber bei vielem denke ich nur… na ich erspare es mal allen.