Preisanzeige im Shop bei Staffelpreis und/oder Mindestmenge

Hallo,

wenn ein Produkt einen Preis je Stück hat, wird als Preis in der Übersicht der Stückpreis angezeigt.

Bei Staffelpreisen sieht man die Tabelle mit den Preisen ab x Stück und dem jeweiligen Stückpreis.

Wenn nun noch eine Mindestbestellmenge z.B. 50 Stück eingestellt ist, steht die Mengenauswahl auf 50 und es wird der Stückpreis bzw. die Tabelle mit den Stückpreisen angezeigt.

Soweit die Standardeinstellung bei Shopware.

Nutzt ihr das alle genau so oder hat da jemand eine Anpassung machen lassen, die in Detailansicht statt des Stückpreises der Gesamtpreis für die Mindestmenge angezeigt wird?

Weitere Frage: Übertragt ihr diesen Stückpreis auch an Googleshopping z.B. oder lasst ihr dort die Summe für die Mindestmenge anzeigen?

Frage mich, ob es notwendig ist, diesen Gesamtpreis anzeigen zu lassen - außer im Warenkorb.

LG

 

Stückpreis für die Ausgabe des Grundpreises, egal ob du eine Mindestabnahme von mehr als 1 hast wird für Endkunden gebraucht (für Endkunden ist die Angabe Bruttopreis, Lieferzeit und Grundpreis Pflicht sonst droht Abmahnung).

Zu deiner Frage: wir haben Mindestabnahme 1 und den Grundpreis für 1 Stück, 1 Pack, 1 Paar und 100 ml angegeben.

Googleshopping nutzen wir nicht. Wie sieht die aktuell gültige Importdatei aus: wird diese Angabe benötigt?

Also ich habe das so, wie oben beschrieben - Shopwarestandard wohl. Grundpreispflichtige Produkte gibt es nicht. Nur Stück-Mengen, dort aber teilweise Mindestbestellmengen von >1 ggf. auch Staffelpreise.

Wenn ein Stift 1 Euro kostet und die Mindestbestellmenge ist 50 Stück, ist die Menge auf 50 voreingestellt, darüber steht aber 1 Euro inkl. Mwst zzgl. Versand und die Lieferzeit. Erst im kleinen Warenkorb wird die Summe von 50 Euro angezeigt.

Nun wurde ich darauf angesprochen, dass das nicht korrekt ist nach der Preisangabenverordnung. Ich wüsste nicht, dass ich es schon irgendwo mal anders gesehen hätte, aber die sw-Shops dürften das ja alle so haben, wenn nicht extra etwas programmiert wurde. Und sicher haben außer mir noch andere Mindestmengen und Staffelpreise etc.

Möglicherweise hat auch mal jemand ne Shopprüfung machen lassen vom RA oder der RSV und wurde auf einen solchen Fehler hingewiesen. Vorstellen kann ich es mir aber nicht, sonst hätte SW vermutlich das schon anders umgesetzt. Ich zumindest wüsste nicht, wie ich sowas im Shop darstellen sollte…

 

Shopware lässt sich ja auch rechtlich beraten. Besser ist dann wohl hier, wenn ein Mitarbeiter von Shopware antwortet.

Mir geht es nicht um die rechtliche Einschätzung von SW.

Mich interessiert zum Einen, ob tatsächlich jemand für (s)einen Liveshop eine andere Preisanzeige hat programmieren lassen (die Folgefrage wäre, wer hat es wie für diesen Shop umgesetzt - also ggf. Agenturempfehlung)

Und zum Anderen, ob jemand von seiner Rechtschutzversicherung auf ein mögliches Risiko bei Angabe des Stückpreises trotz Mindestbestellmenge hingewiesen wurde. :slight_smile:

Es gibt keine Grundpreise für Stück.

https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__2.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/BJNR105800985.html

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte dann bei Angabe des Stückpreises abgemahnt werden ?

 

@kulli‍ Es geht überhaupt nicht um Grundpreise. Bitte schau meinen 1. und 2. Beitrag hier. Dort habe ich genau beschrieben, um was es geht. Anders kann ich es nicht formulieren.

Es geht nicht darum, dass der Stückpreis angegeben wird, sondern darum, dass die Summe aus Stückpreis x Mindestbestellmenge NICHT beim Artikel steht.

Mach doch mal ein Screenshot oder poste deinen Shop.

Warum soll ich da einen Screenshot machen? Es ist genau das, was jeder in seinem Shopwareshop hat - wenn er nichts hat aufwendig umprogrammieren lassen. Bildeinstellen funktioniert irgendwie nicht, mit Klick wird es im neuen Fenster angezeigt…

 

 

 

Man müsste erst einmal klären was da sonst noch steht. Normalerweise gibt es 3 Spalten:

  • Menge (DetailDataColumnQuantity)
  • Stückpreis (DetailDataColumnPrice)
  • Grundpreis (DetailDataColumnReferencePrice) steht nur da wenn Grundpreis angegeben ist

Wenn du eine davon rauskicken willst musst du das Smarty-Block-Stück Tabellenheader und  Tabellenbody in frontend/detail/block_price.tpl rauslöschen/überschreiben.

@brettvormkopp‍ Entfernen will ich eigentlich nichts. Die Frage ist, ob das ausreicht. Habe versucht zwei Screenshots nachzureichen s.o. (einfach anklicken) Man sieht die Menge 15 eingestellt, darüber wird aber nur der Stückpreis angezeigt und nicht zusätzlich die Summe (15x Stückpreis). Reicht das aus oder nicht? Ich finde im Web nichts, woraus man schließen könnte, dass es wie im Screenshot nicht ausreichend ist.

Ich hab mir das schon genau durchgelesen und muss nochmal Fragen:

Ausreichend für was/wen denn, und warum ? Für den Endkunden ? Für die Konkurenz ? Für deren Anwalt ? Für einen Abmahnverein ? 

Ob die Darstellung so der PAngV genügt z.B. Den Kunden genügt es sicher, denn sie sehen den Stückpreis und im kleinen Warenkorb die Summe.

Dann gilt wieder mein erster Post: Weil in der PAngV es keine Grundpreis für Stück gibt; warum sollen dann Staffelpreise, Mindestbestellmenge (Stück) etc. nicht der PAngV entsprechen ?

Oder anders ausgedrück: Wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, warum soll die derzeitge Darstellung nicht genügen ? Vielleicht kannst Du ja mal noch genauer darlegen was in der PAngV so missverständlich ausgedrückt ist, dass es Probleme machen könnte.

Kulli, du missverstehst mich. :slight_smile: Vergiss den Grundpreis. Schau mal auf das zweite Bild von mir oben - das idealerweise nicht angezeigt wird, musst also einmal anklicken. Dort steht 1 Euro und bei Menge ist 15 Stück ausgewählt. Es gibt wohl Leute, die der Meinung sind, da müsste an der Stelle, an der jetzt „1 Euro“ steht richtigerweise 15 Euro stehen. Weil die Mengeneinstellung auf 15 steht.

Ich finde in der PAngV absolut nichts, was diesen Schluss zulässt. Für mich eher absurd. Aber es gibt dazu wohl auch andere Meinungen. Wüsste gerne, ob es Juristen gibt, die das ebenfalls anders sehen. Hab jetzt aber mal selbst bei einem Juristen angefragt. Bin gespannt.

Soweit ich die PangV verstehe nur, wenn auch schon der Warenkorb-Button vorhanden ist, dann muss der Gesamtpreis (Mindestbestellmenge) sichtbar sein. Soweit ich das beurteilen kann muss man hier den Warenkorbbutton ausgeblendet lassen es muss dann aber im Warenkorb drin sein.

Bilder kann ich auch durch anklicken keine sehen.

Vielleicht hilft ja noch das:

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/preisangabenverordnung.html

Mit Mindestbestellmengen würde ich nur im B2B-Bereich arbeiten

Das mit den Bilder ist blöd, ich sehe sieh… nunja.

Was du im ersten Satz schreibst, aus welchem Absatz der PAngV schließt du das? Ich finde da überhaupt nichts, was dazu passt.