Werbung Kennzeichnen

Morgen. Die Influenzer Abmahnwelle hatte mich ein wenig aufgeschreckt und einige Unternehmer haben mich gefragt, ob sie denn Ihre eigenen Instagram-Inhalte als Werbung markieren müssen? Uff. 

Laut TMG §6.1 § 6 TMG Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen - dejure.org „Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.“ ist das doch schon gegeben wenn der Account eine Unternehmensbezeichnung oder eine Rechtsform aufzeigt oder als Cafe, Restaurant, Onlinehandel erkennbar ist, oder? Das ist ja äusserst streitbar woran man das erkennt.  Muss ich denn auf jeden „Post“ eine Werbekennzeichnung einführen. Und wenn ja wie? Im Text oder z.B. bei Instagram in das Bild eingebrannt? Ein Unternehmer hat ein Cafe und postet Kuchen. Muss da wirklich draufstehen „Werbung“ ?

Danke und Gruss.

Davon habe ich jetzt noch nichts mitbekommen, aber in Deutschland könnte wirklich alles möglich sein. Undecided

EDIT: Ok, vor’s Hirn klatsch:

wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

§ 5 Abs. 1 UWG

Armes Deutschland…, Ihr habt den Knall echt noch nicht gehört! Das ganze Ausland müsste sich doch schon echt schlapp lachen über unsere Gesetze und Institutionen… Money-Mouth 

@Murmeltier‍ Dein zitierter Text ist leider nicht der richtige Gesetztestext.

@brettvormkopp‍:

Zumindest geht das mal so aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen UWG) vor:

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/BJNR141400004.html

Und bei solchen Sachen geht es eben um den unlauteren Wettbewerb, sonst würde sich nicht die Wettbewerbzentrale einschalten!

Aber nagel mich nicht fest, bin auch keine Rechtsverdreher…

Also soweit ich es sehe, schreiben fast alle Influencer vor Ihrem Instagram Post “Werbung”, oder “Anzeige” oder ähnl. - Eben um den Post als solches zu kennzeichnen. Naja … Teilweise sind Deutsche Gesetze und die Rechtssprechnung echt … Da kann man sich nur am Kopp kratzen :smiley:

Naja, wenn man es mal so aus nem anderen Licht betrachtet, ist es eigentlich auch ok so - zumindest wenn es um die Influencer geht. Diese Menschen verdienen sich teilweise ja echt dumm und dämlich mit Ihrem Rotz und ich bin mir eigentlich auch zu 100% sicher, das mehr als die Hälfte der verdienten Kohle - von Youtube und Co. - am Fiskus vorbei geht. Von daher sollen die ruhig mal was abdrücken. Aber trotzdem ändert das nichts an unseren “Ich mag Dich nicht, also verklage ich Dich” Gesetze in Deutschland.

@Murmeltier‍ es muss ja auch als Werbung markiert sein wenn du keinen Vertrag mit der Firma hast. Das ist ja der Aufreger gewesen.

Schon klar, das hab ich schon kapiert… Wink