Artikel ohne Beschreibung, Abmahnung?

Hallo zusammen, mir hat gerade einer erzählt, dass ein Artikel immer eine Beschreibung besitzen muss. Ansonsten kann die Abmahn Gefahr drohen. Stimmt das? Wenn die Beschreibung falsch und trügerisch ist, kann ich mir das gut vorstellen, aber wenn man sie einfach leer lässt!? Vielen Dank

Warum sollte das so sein? Es gibt bestimmte Artikel, wo du spezielle Kennzeichnungen drin haben musst. Wie bspw. bei Kleidung, aus welchen Materialien etc: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/0 … erordnung/ Oder bei Elektronik diesen Verbrauchshinweis usw. Aber die Beschreibung an sich „Hier sehen Sie das tolle Hemd, welches Ihnen ungemein gut steht“. Darüber ist mir nichts bekannt :slight_smile: Das ist meine persönliche Sicht der Dinge. Eine Rechtsberatung darf dir keiner ausser ein Anwalt geben. Allerdings denke ich das man hier generell sowieso einen Anwalt konsultieren sollte. Denn Gesetze ändern sich ja alle paar Monate, sodass du immer auf den laufenden bist. Die IT Rechts Kanzlei München ist da denke ich ein ganz guter Partner. Da bekommst du auch täglich News über neue Gesetze usw. Und die prüfen eben auch deinen Shop und übernehmen dafür die Haftung sollten die was bei der Prüfung übersehen haben, wo später aufgrund der schwammigen Prüfung eine Abmahnung kommt oder dergleichen.

@kayyy: Danke für den Tipp. Sehe ich auch so. @doubleMC: Nun, ich schreibe schon mal grundsätzlich einen Lieferumfang hinein. Auch wenn es z.B. nur eine Schraube ist. Da heutzutage sehr viel „missverstanden“ wird und auch das Abmahnen zum Volkssport geworden ist, sehe ich einen Artikel ohne auch nur ein Wort dazu verloren zu haben doch als recht „problematisch“ an… kayyy hat in der vorherigen Aussage ja schon darauf hingewiesen, dass es Pflichtangaben gibt. Grundsätzlich aber ohne ein Wort möglich, allerdings nicht empfohlen. Wenn man bedenkt, dass Gerichte Abmahnungen wegen irgendwelcher fehlenden „Beschreibungen im Artikelbild selbst“ zulassen und als „irreführend“ werten, ist eine Beschreibung des Artikels schon angeraten. Nachtrag: Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar, die sich auf Erfahrungswerte der geltenden Rechtsprechungen darstellen.