Sicherstellung des Jugendschutzes

Hallo Community, ich stehe aktuell vor einem nicht gerade geringen Problem, ausgelöst durch die strengen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Und zwar geht es um den Punkt des Versandes. Mit meiner aktuellen Handhabe bin ich zwar rechtlich auf der sicheren Seite (Versand erst nach Erhalt einer Ausweiskopie und Versand per “Eigenhändig”) auf der wirtschaftlichen Seite habe ich vielen Mitbewerbern, die das “locker” sehen schon einen ziemlichen Nachteil. Der Kunde will in der Regel ja “billig” und sieht es oft nicht ein für einen Spezialversand einen Aufpreis zu bezahlen, wenn Mitbewerber A, B und C die Ware einfach normal verschicken. Hinzu kommt das Argument “Ich muss persönlich Zuhause sein, aber da ich auf der Arbeit bin, muss ich die Sendung am nächsten Tag in der Postfiliale abholen. Da bestelle ich lieber bei A, B oder C, weil ich dort die Sendung nach Feierabend im Briefkasten liegen habe”. Diese Aussagen sind nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern wurden mir genau SO von diversen potentiellen Kunden per Feedback mitgeteilt. Ich hätte natürlich nun die Möglichkeit meine Mitbewerber saftig abzumahnen, aber da habe ich persönlich zuviel Stolz und möchte mich nicht auf dieses ekelhafte Niveau herablassen. Nun eine Frage, zu der ich einfach nichts konkretes finde: Einer meiner Mitbewerber bietet eine Option an, dass die Kunden in einem Postident unterschreiben, dass niemand unter 18 Jahren im Haushalt wohnt. Sobald diese Bestätigung dem Mitbewerber vorliegt, versendet er die Ab-18-Ware völlig normal per Standard-Versand. Ist diese Möglichkeit rechtens, oder ist dies ein Eigengestrick des Mitbewerbers, für das er (und ich im Nachahmerfall) abgemahnt werden kann (inkl. Geldstrafe für Verstoß gegen Jugendschutzgesetz)? Die örtlichen Jugendämter hier konnten mir leider keine Auskunft diesbezüglich geben, weil die dort arbeitenden Damen die goldenen 50er bereits lange überschritten haben und mit dem Wort “eCommerce” absolut nichts anfangen können… :frowning: Ich hoffe dass hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann.

Ich kann dir leider wenig zu deiner Frage bzgl. dem PostIdent Verfahren sagen, aber: Abmahnung an Mitbewerber sind ein völlig legitimes Mittel - solange dir tatsächlich wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil du dich an Gesetze, Vorschriften und Rahmenbedingungen hältst, die von deinen Mitarbeitern ignoriert werden. Deine Konkurrenz verschafft sich dir gegenüber Vorteile durch diesen unlauteren Wettbewerb - und das würde ich so nicht hinnehmen. Das hat auch nichts mit Stolz oder schlechtem Niveau zu tun - sondern du kämpfst um dein Überleben, weil die Konkurrenz meint, dass die Gesetzesgrundlage für sie nicht gilt. Du musst ja nicht direkt einen Anwalt einschalten und Gebühren kassieren, sondern kannst mit einem netten Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage hinweisen. Wir reden hier ja nicht von dubiosen und zumindest moralisch fragwürdigen Abmahn-Anwälten, die daraus ein Geschäft machen… Am Ende des Tages musst du dir aber überlegen, ob du auf lange Sicht überleben kannst, wenn die Konkurrenz sich nicht an die Voraussetzungen halten muss. Dir laufen ja -offensichtlich- Kunden davon… Viele Grüße

Hallo. Ich bin kein Jurist, aber gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Procedere deines Konkurrenten rechtswidrig ist. Denn wie oft ist in der Wohnung grad keiner und es wird an Nachbarn oder sonst wen gegeben. Und für all diese gibt es sicher keine Bescheinigung. Wir standen auch vor dem Problem des geschützten Versands, und haben als Mitglied des Händlerbunds eine Rechtsprüfung des Shops machen lassen, und da war das Ergebnis klar: Versand nur mit Identitäts- und Altersprüfung. Beste Grüße Rudolf @ herz-und -geist.de Tantra Online-Shop

Ich habe auch mal einige Zeit bei einem Online-Versand für Computer- und Videospiele gearbeitet. Dort haben wir zuerst das Alter des Empfängers verifiziert (einfache Ausweiskopie reicht übrigens rechtlich nicht aus wenn es hart auf hart kommt) und danach alles per Eigenhändigem Einschreiben verschickt, weil du als Versender sicherstellen musst, dass nur die Person dessen Alter du verifiziert hast die Sendung in Empfang nehmen darf. Selbst Amazon berechnet 5€ extra für solche Spiele. Meiner Erfahrung nach ist alles andere nicht mit den gesetzlichen Ansprüchen vereinbar, ist allerdings auch schon ein bisschen her, dass ich mit aktiv damit beschäftigt habe. Mitbewerber die das nicht gemacht haben hatten wir dort auch ohne Ende, rechtliche Schritte wurden allerdings ebenfalls mit der Begründung es ist zu stressig/Aufwändig/birgt die Gefahr der Gegenabmahnung nicht eingeleitet, wäre aber durchaus sinnvoll gewesen.

Hallo ihr, danke für eure bisherigen Antworten. Das ist eben das was mich so stört an der Situation. Der Kerl mit dem Postident hat im Internet einen wirklichen Namen, weil er eben schon ca. 10 Jahre aktiv ist und eben die ganzen Leute für Ab18 als Stammkunde hat - eben weil er den Gesetzestreuen gegenüber einen massiven preislichen Vorteil bietet. In Zahlen: ca. 10% günstiger als normale Anbieter, weil er diese Kosten beim Versand spart. Nur was tun? Klar sollte man diesen Typen direkt mit Anwalt auf Schadenersatz usw. abmahnen (denn es entsteht wirklich ein finanzieller Schaden wegen Kunden, die er nur aufgrund der besagten 10%-Ersparnis hat und die sonst woanders kaufen würden). Sein Shop ist allgemein ein ziemliches Abmahnparadies (eigentlich ein Armutszeugnis bei dem Namen den er seit Jahren hat), daher würde man da sicherlich gut Geld mit bekommen. Das Problem ist eben dass man seinen Shop niemals zu 100% abmahnsicher bekommt und ich in der aktuellen Situation eine Rache-Abmahnung des dann penibel suchenden Mitbewerbers absolut nicht brauchen kann. Mein bisher aufgebautes Budget möchte ich schließlich ins Wachstum meines Shops stecken und nicht vollständig für Anwaltskosten usw. verbraten. :frowning: Da es wohl niemand weiß (auch Jugendämter usw. nicht), muss man wohl auf Nummer sicher gehen und eben in den sauren Apfel beißen, sprich: Nur Spezialversand. :oops:

Die alternative wäre natürlich das ganze genauso falsch anzubieten. Wenn das jemand merkt/beanstandet wird es allerdings richtig teuer und wenn du Pech hast bleibt es nicht mal bei einfach nur teuer. Gerade bei Videospielen in Deutschland ein extrem nerviges Thema. Durch die ganzen Auflagen wird es für den Kunden auch einfach extrem interessant, dass ganze gar nicht mehr in Deutschland sondern in Österreich oder so bestellen. Da gibt es das ganze dann auch noch ungeschnitten usw. teilweise in Versionen die in Deutschland gar nicht erst erscheinen… Meiner Ansicht bleibt da tatsächlich nur eine der folgenden Möglichkeiten: - Alles korrekt machen, höchst wahrscheinlich teurer sein und damit potentiell Kunden verlieren. Dann muss man halt irgendwas drumherum schaffen was die Leute bei der Stange hält und bindet. (Ja, ich weiß, dass das nicht einfach ist) - In Kauf nehmen das ganze nicht korrekt abzuwickeln und das Risiko tragen eventuelle rechtliche Probleme zu bekommen - Den eigenen Shop rechtssicher machen, Mitbewerber abmahnen, bei Verstoß gegen das Jugenschutzgesetz würde ich sogar eine Anzeige in Erwägung ziehen, nicht nur eine Abmahnung - Artikel die das betrifft wegschmeissen, was andere verkaufen. Eventuell mal beim Händlerbund/Verbraucherzentrale oder so Anfragen ob die da rechtliche Schritte einleiten können… Meines Wissens nach ist das ein klarer Gesetzesverstoß deines Mitbewerbers.

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[quote=“Ugchen”] Das Problem ist eben dass man seinen Shop niemals zu 100% abmahnsicher bekommt und ich in der aktuellen Situation eine Rache-Abmahnung des dann penibel suchenden Mitbewerbers absolut nicht brauchen kann. Mein bisher aufgebautes Budget möchte ich schließlich ins Wachstum meines Shops stecken und nicht vollständig für Anwaltskosten usw. verbraten. :frowning: [/quote] Dann würde ich an Deiner Stelle erst einmal den Shop abmahnsicher aufbauen. Da gibt es einige Anbieter wie Händlerbund TS usw. die Deinen Shop prüfen, die AGB erstellen und dafür haften. Das ist das A und O! Und wenn das alles klar ist, kanns Du gegen Mitbewerber angehen.

Hallo t2oh4e, Hallo Petra, danke für eure Ratschläge. Ich werde das nun wirklich nicht mehr lange dulden. Wenn ich die Anzahl der Verkäufe von „unter 18“-Artikeln mit den „Ab 18“ vergleiche, sind die „Erwachsenenverkäufe“ beinahe lachhaft. Und Kunden schrieben mir eben tatsächlich dass sie zwar mit meinem Service viel zufriedener sind als bei besagtem Mitbewerber, aber dass eine Differenz von 5€ eben weh tut. Viele begründen es eben damit, dass gefühlte 50% der interessanten Titel eben eine 18er-Einstufung haben, also dass sie locker 8-10 solcher Spiele pro Jahr kaufen. Beim Mitbewerber bekommen sie somit fast 1 Spiel mehr fürs gleiche Geld. Aus diesem Grunde sehe ich das wirklich nicht mehr ein, dass ich auf diese nicht unbeträchtliche Umsatzzahl verzichte, nur weil er wohl afrikanisches Verkaufsrecht zu Grunde legt. Welches Paket ist denn z.B. beim Händlerbund wirklich brauchbar? Meiner bisherigen Recherche nacht bringt einem doch eigentlich nur das große Paket für 40€/Monat etwas Handfestes, oder? Die kleinen Pakete sind da meiner Ansicht nach bezüglich Abmahnung usw. absolut ungeeignet. Was muss genau erfüllt sein um ihm eine Abmahnung mit Schadenersatz und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz aufs Auge zu drücken? Ich denke ja mal, dass man sicherlich den Vorgang von Anfang bis Ende dokumentieren muss, also Testbestellungen usw. Darf ich dafür auch jemanden aus dem Bekanntenkreis anheuern, oder wäre man dann wieder aus dem Spiel, weil sein Anwalt es als „heimtückische Falle gestellt“ auslegt? Viele Grüße

Für eine Abmahnung reicht prinzipiell ein Nachweis, dass dein Mitbewerber etwas falsch macht. Da du ja hier den Versand bemängelst wird es wohl darauf hinauslaufen, dass du was bestellst. Für eine Anzeige meiner Meinung nach das gleiche. Würde ich vorher mit einem Anwalt klären. Falls du noch andere Mitbewerber kennst die das Verhalten stört könntest du da eventuell auch mal anfragen ob die Interesse daran haben sich zu beteiligen.

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Ich werde deinen Ratschlag berücksichtigen. =) Danke soweit. :thumbup: