AGB kopieren

Hallo liebe Forenmitglieder und Neueinsteiger, ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist AGB eines Anderen zu kopieren. Ich habe nun jetzt schon den 2. Shopbetreiber entdeckt, den „meine“ AGB in seinen Shop kopiert hat! Gegen einen gehe ich jetzt vor, da er beide AGB für Endverbraucher und Unternehmer zu 98 % kopiert hat! Das finde ich gar nicht mehr lustig und meine Bitte an alle ist, lasst es sein! AGB kosten Geld! Wenn man einen Shop aufzieht, dann sollte man auch „dieses“ Geld zur Verfügung haben um sich eigene AGB erstellen zu lassen! Ich habe diese auch nicht geschenkt bekommen! >AGB gehören zu den geschützten Werken im Sinne des § 2 II Nr. 1 UrhG und dürfen nicht ohne Ihre Genehmigung übernommen werden. Dies gilt auch, wenn die Übernahme nur in Auszügen erfolgt.

Hört sich danach an als wenn von hier jemand kopiert hat? :x

Hallo, ich kann mich der Aussage da nur anschließen - zumal es auch aus anderen Gründen überaus gefährlich ist fremde AGBs zu übernehmen (nicht nur, weil man vom Eigentümer “Abgewatscht” werden kann (siehe oben, 1. Watsche)), sondern auch weil diese evtl. garnicht zum eigenen Shop und den angebotenen Leistungen passen! Dann wird man nämlich wegen Widersprüchlichkeiten Abgewatscht (2. Watsche) und weiterhin (Thema kopiertes AGB zu XX% umgeschrieben): Wer weiß denn dann, ob die neuen Formulierungen rechtlich korrekt sind? Im Falle eines Fehlers: Watsche Nummer 3… Das lohnt sich wohl in keinem Fall - wer das macht, schreit selbst nach Schlägen. Also: Sein lassen! Es gibt doch Dienstleister wie Trusted Shops dafür, und es muss ja nicht immer TS sein, es gibt am Markt weitere Alternativen - einfach mal Googeln… Weiterhin: Wer sich damit noch nicht befasst hat: So etwas wie das Urheberecht gibt es auch noch - schöpferische (Artikel-) Texte, die über eine reine Datenangabe und rein optischen oder funktionellen standard- Beschreibungen hinausgehen sowie Fotos unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ebenfalls nicht kopiert werden! …Außerdem ist kopierter Inhalt kein unique- content mehr und eine ganz schwache persönliche Einstellung. Wenn ich etwas von einem anderen Shopbetreiber möchte, dann rufe ich den einfach an und dann bespricht man das Ganze in Ruhe - ist das denn so schwer? Wenn er einverstanden sein sollte, hat man eine (am besten schriftliche) Absicherung und Alles ist gut. Grüße rattatui

Hey, bin auch dafür Copycats immer ordentlich eins auf die Mütze zu geben…;)…diese “ichbedienmichmalweilichzufaulbin”-Mentalität verdient es nicht anders… Geklaute AGB´s hatten wir auch schonmal, konnten damals aber leider nicht viel machen da wir an den AGB´s lediglich das Nutzungsrecht hatten. Das Urheberrecht lag bei unserem Anwalt der die AGB´s für uns geschrieben hat.

Hallo, nur noch mal zu Ergänzung und Klarstellung, was ich oben gesagt habe: AGB unterliegen natürlich auch dem Uhrheberrechtsschutz! LG Köln mit Beschluss vom 02.07.2008 (A. 28 O 368/08) …Deutet sich ja auch an bei dem was Porter geschrieben hat. Grüße, rattatui