Gutschrift oder Stornorechnung bei Stornierung Auftrag?

Hallo Miteinander! Es kommt ja immer wieder mal vor das Kunden eine Bestellung wiederrufen. Erstellt ihr dann innerhalb der Bestellung eine Gutschrift oder eine Strornorechnung? Ich hatte irgend wo mal gelesen mann müsste innerhalb der Bestellung die Mengen der Bestellpositionen auf null setzen? Und dann sollte man eine Gutschrift oder Stornorechnung erstellen. Sehe darin nicht so ganz den Sinn. Was ist jetzt richtig? Bestand aktuell halten ist in unserem Fall nicht das Problem! Gruß Oli

Hi, da musst Du nur eine Stornorechnung erstellen, wenn alle Artikel zurückgehen. Hier müsstest Du aber eine Position Versandkosten hinzufügen mit minus vor dem Preis, wenn Du die Hinsendekosten nicht übernehmen willst. Löschst Du diese in der Übersicht bei Versandkosten, rechnet SW oft die Summen, bzw. Mwst. falsch. Ich mache das über eine neue Position um mir den ganzen Ärger der Korrektur zu ersparen. Wenn auf der Rechnung mehrere Artikel waren, aber nur einer oder zwei zurückgehen, musst du beim Artikel der nicht zurückgeht (den der Kunde behalten will) ein minus vor dem Preis setzen. Wurden von einem Artikel zwei Stück gekauft und einer soll zurück, dann hier noch die Stückzahl auf 1 setzen. Ich mache Gutschriften nur, wenn der Kunde was zurückgibt und dafür einen anderen Artikel haben möchte der dann preiswerter ist. Dann hat er ja ein Guthaben, welches ihm zurückgezahlt wird.

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Hallo Petra! Das hilft mir weiter! Da wir zum großen Teil mehr Dienstleistung den Waren anbieten ist das mit den Rücksendungen kein Problem! Und da dadurch keine Versandkosten entstehen haben wir damit zum Glück kein Problem! Aber nochmals danke für deine Erklärung! Hilft mir viel weiter! Gruß Oli

Hallo Oli, ich unterscheide zwischen, ob monetäre Werte bereits gebucht wurden oder nicht. Solange noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, handelt es sich bei mir um eine Stornorechnung. Solbald der Gesamtbetrag verbucht wurde und der Kunde/Kundin widerruft erfolgt eine Gutschrift über den Gesamtbetrag respektive den stornierten Artikeln. Viele Grüße Sebastian

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An dieser Stelle ein nützlicher und wichtiger Link (da ich ebenfalls soeben diese Frage hatte):
http://www.steuerberater-oha.de/aktuelle-rechtssprechung/eine-rechnungskorrektur-darf-nicht-mehr-gutschrift-heissen/

Zitat: " Eine Rechnungskorrektur darf nicht mehr „Gutschrift“ heißen!" (Quelle: Steuerkanzlei Matthias Oha)

Noch ein weiterführender Link: Rechnungskorrektur oder Gutschrift? So geht´s richtig!